Klage abgewiesen

Gericht: Präventivgewahrsam ist verfassungsgemäß

Eine krachende Abfuhr hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof einer Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) erteilt.


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Erst am Montag war der Regensburger Klimaaktivist Simon Lachner für einige Stunden in Präventivgewahrsam genommen worden. Das Foto zeigt ihn bei einer früheren Aktion.

Eine krachende Abfuhr hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof einer Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) erteilt. Zum größten Teil wiesen die Richter einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung (Aktenzeichen: Vf. 15-VII-18) die Klage als unzulässig ab. Im Übrigen sei sie unbegründet, erläuterte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler in der mündlichen Urteilsbegründung in München.

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