Niederlage vor Gericht

Bayerns Verfassungsgerichtshof schmettert AfD-Antrag ab


Die AfD wollte die Mitgliedschaft des bayerischenLandtags im "Bündnis für Toleranz" aufkündigen.

Die AfD wollte die Mitgliedschaft des bayerischenLandtags im "Bündnis für Toleranz" aufkündigen.

Kurz nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Bundestagsvizepräsident abgelehnt hatte (siehe Kasten), gab es für die bayerische AfD-Landtagsfraktion am Mittwoch in München vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine zweite juristische Klatsche: Die Verfassungshüter des Freistaats wiesen einen Antrag der Fraktion ab, die Mitgliedschaft des Landtags im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" für verfassungswidrig zu erklären - und zwar als unzulässig.

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