Grenzschutz

Grenzpolizei teils verfassungswidrig

Landesverfassungsgericht untersagt bayerischer Einheit Eingriffe in Kompetenzen des Bundes


Der unmittelbare Grenzschutz ist Aufgabe des Bundes. Die vom Freistaat definierten Aufgaben von Bayerns Grenzpolizisten verstoßen nach Ansicht der Justiz in Teilen gegen die Verfassung und sind damit nichtig.

Der unmittelbare Grenzschutz ist Aufgabe des Bundes. Die vom Freistaat definierten Aufgaben von Bayerns Grenzpolizisten verstoßen nach Ansicht der Justiz in Teilen gegen die Verfassung und sind damit nichtig.

Die vor zwei Jahren wieder errichtete "Bayerische Grenzpolizei" darf nicht aus eigenem Antrieb an den Außengrenzen der Bundesrepublik tätig werden. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer am Freitag in München verkündeten Entscheidung festgestellt und damit den Grünen im Landtag als Klägern recht gegeben. Mit ihrem Antrag, die komplette Grenzpolizeiorganisation für verfassungswidrig zu erklären, hatten die Grünen jedoch keinen Erfolg.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat