Corona
Zweifel am bayerischen Infektionsschutzgesetz
15. April 2020, 18:40 Uhr aktualisiert am 15. April 2020, 19:26 Uhr
![Der bayerische Landtag hat am 25. März ein eigenes Infektionsschutzgesetz beschlossen - mit den Stimmen aller sechs Fraktionen.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/4/4/2/9/1/9/tok_63fbde295d782234a54cda9b718edef1/w800_h450_x526_y296_bc4e3024-c0df-4d95-a16f-f5d49efecf57_1-f19104f1c8490c96.jpg)
Sven Hoppe/dpa
Der bayerische Landtag hat am 25. März ein eigenes Infektionsschutzgesetz beschlossen - mit den Stimmen aller sechs Fraktionen.
Das bayerische Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie stößt beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags auf rechtliche Zweifel. Konkret bezieht sich die Kritik des Gutachtens, welches der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, auf die im Landesgesetz geregelten Kompetenzen des Staates, medizinisches Material zu beschlagnahmen und medizinisches sowie pflegerisches Personal für bestimmte Arbeiten zu verpflichten.
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