Bund aus Regensburg klagt

Söders Kreuzerlass kommt vor Gericht


Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. Der umstrittene Kreuzerlass der Staatsregierung wird ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. Der umstrittene Kreuzerlass der Staatsregierung wird ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Von Natascha Probst, Markus Salzeder und mit Material der dpa

Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz - zumindest für Erwin Schmid und seine Mitstreiter. Der 64-Jährige ist Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) in Regensburg. Und der Bund klagt. An diesem Mittwoch wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verhandelt. Anlass dafür ist ein umstrittener Erlass der bayerischen Staatsregierung, der seit 1. Juni 2018 gilt und besagt: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

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