Klagen abgewiesen
Kreuzerlass in Bayern bleibt
2. Juni 2022, 19:30 Uhr aktualisiert am 2. Juni 2022, 22:09 Uhr
Von
Ralf Müller
Der vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) im Jahre 2018 angeordnete so genannte "Kreuzerlass" hat zumindest vorläufig juristisch Bestand. In zwei am Donnerstag in München bekannt gegeben Urteilen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Klagen des Bundes für Geistesfreiheit und von 25 Personen gegen den Erlass zurück.
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