München
Bayerisches Paket für schnellere und härtere Strafjustiz
6. Februar 2016, 15:48 Uhr aktualisiert am 6. Februar 2016, 15:48 Uhr
Wegen Terrorgefahr und Flüchtlingskrise haben viele Bürger das Gefühl, nicht mehr sicher zu sein, meint Bayerns Justizminister Bausback. Er präsentiert deshalb ein umfangreiches Forderungspaket für eine schnellere und härtere Justiz.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) präsentiert ein großes Forderungspaket für eine schnellere und härtere Justiz. "Die erhöhte Terrorgefahr in Europa, aber auch die Vorfälle der Silvesternacht in Köln haben sich negativ auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung ausgewirkt", sagte Bausback der Deutschen Presse-Agentur. "Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."
Bausbacks Paket enthält sowohl neue Forderungen als auch präzisierte bekannte Positionen der CSU. So sollen die Gerichte bei "extremistischen Gefährdern" eine elektronische Fußfessel ab einem Jahr Haftstraße anordnen können. "Derzeit ist die elektronische Fußfessel erst ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren möglich."
Die kürzlich wieder eingeführte Vorratsdatenspeicherung will Bausback ausbauen: Bei der digitalen Spurensicherung gehe die Neuregelung "immer noch nicht weit genug, da sie insbesondere nicht die E-Mail-Kommunikation erfasst", sagte der CSU-Politiker. "Auch der Katalog der Straftaten, bei denen unsere Strafverfolgungsbehörden die Verkehrsdaten abrufen können, ist noch zu eng gefasst."
Ein wesentlicher Bestandteil des Bausback-Pakets sind schnellere Verfahren: "Wir wollen in den Bereichen, wo es sich rechtsstaatlich gut vertreten lässt, die Justiz weiter entlasten." So sollen die Gerichte künftig bei allen Fällen mit einer Maximalstrafe von zwei Jahren auf Bewährung anstelle eines Prozesses auch einen Strafbefehl verhängen können. Bisher ist das nur bei Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr möglich.
An den Amtsgerichten sollen Verurteilte künftig nur noch ein Rechtsmittel haben, um sich gegen die Strafe zu wehren. "Das bedeutet, dass sich ein Verurteilter dann entscheiden müsste, ob er Berufung oder Revision einlegt. Er könnte nicht mehr beides nacheinander tun", sagte der CSU-Politiker. Bausbacks Argument: Vor dem Landgericht ist auch nur die Revision als einziges Rechtsmittel möglich - obwohl dort die schwereren Fälle verhandelt werden.
Bei geringfügigen Verurteilungen soll nach dem Bausback-Plan die sogenannte Annahmeberufung von 15 auf 60 Tagessätze ausgeweitet werden. "Annahmeberufung bedeutet, dass die Berufung nicht mehr automatisch möglich wäre, sondern dass sie vom Landgericht angenommen werden müsste", erläuterte Bausback. "Damit könnten wir die Gerichte gerade im Bereich der geringfügigen Kriminalität entlasten."
Speziell wegen der Übergriffe in der Kölner Silvesternacht verlangte Bausback, Lücken im Sexualstrafrechts zu schließen. "Wir sollten unter anderem das Thema Strafbewehrung bei sexuellen Straftaten aus Gruppen heraus genauer in den Blick nehmen." Ferner sollten vor allem bei gemeinschaftlich begangenen Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte die Strafdrohungen verschärft werden. Sympathiewerbung für Terrorgruppen und kriminelle Banden soll wieder unter Strafe gestellt werden.
Und jenseits des Strafrechts forderte Bausback den Bund auf, größeren Druck auf Staaten auszuüben, die kriminelle Bürger nach Straftaten in Deutschland nicht mehr aufnehmen wollen. "Ausländische Straftäter müssen wir konsequent außer Landes bringen", sagte Bausback. "Ich würde mir wünschen, dass unsere Außenpolitik hier mit einer wesentlich klareren Haltung als bisher auftritt und bei Bedarf auch Gegenmaßnahmen erwägt."
Bausback spricht von sechs Säulen, auf denen Bayern als starker Rechtsstaat ruhe: Die möglichst umfassende Verhinderung von Straftaten, rasche Aufklärung, schnelle sowie konsequente Verurteilung der Täter, bestmögliche Resozialisierung und konsequente Abschiebung ausländischer Täter.