Asylpolitik
Neues Flüchtlings-Gesetz beschert Behörden mehr Arbeit
21. Oktober 2015, 17:30 Uhr aktualisiert am 21. Oktober 2015, 17:30 Uhr
Die Vormundschaft für unbegleitete Flüchtlingskinder zu bestimmen, ist mit großem Aufwand verbunden. Ein neues Gesetz soll vor allem das Amtsgericht München entlasten. Für andere Gerichte im Freistaat dürfte der Aufwand dagegen steigen.
Wegen der hohen Zahl von unbegleiteten Flüchtlingskindern soll das Amtsgericht München entlastet werden. Von November an ist für die Klärung der Vormundschaft dieser Kinder und Jugendlichen nicht mehr das Gericht an dem Ort zuständig, wo die Kinder aufgegriffen werden - in der Regel ist das München -, sondern die Behörde dort, wo sie betreut werden. München wird also entlastet, auf andere bayerische Amtsgerichte kommt dagegen mehr Arbeit zu.
Die Änderung sei "ein ganz wichtiger Schritt", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch. Denn die Zahl der Verfahren am Amtsgericht München habe sich drastisch erhöht: Während dort 2013 noch 812 Vormundschaftsfälle eingingen, sind es in diesem Jahr bereits 3287. Trotzdem sei es notwendig, "zu einer Begrenzung dieses Flüchtlingsstroms in Deutschland zu kommen, weil es einfach faktisch nicht unbegrenzt machbar ist", sagte Bausback.
Die Bearbeitung der Vormundschaftsanträge bei Flüchtlingen ist um einiges komplizierter als bei deutschen Kindern. Für die fremden Sprachen muss ein Dolmetscher gefunden und zudem das Alter der Kinder aufwendig festgestellt werden. Gleichzeitig wird versucht, mögliche Erziehungsberechtigte zu finden. Der Arbeitsaufwand sei daher um ein Mehrfaches höher, sagte Reinhard Nemetz, Präsident des Amtsgerichts München.
Um den vielen neuen Aufgaben gerecht zu werden, bekommt Bayerns Justiz 260 neue Arbeitskräfte - darunter 50 Richter und Staatsanwälte, 25 Rechtspfleger und 135 Servicekräfte.