Wahl-Wiederholung in Geiselhöring

Landkreis pocht weiter auf Schadensersatz


"Wir werden die Rechtsauffassung, die das OLG mitteilt, jetzt in Ruhe prüfen und dann innerhalb der dreiwöchigen Frist eine Stellungnahme abgeben und das weitere Vorgehen beraten", sagt Landrat Josef Laumer zu einem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg.

"Wir werden die Rechtsauffassung, die das OLG mitteilt, jetzt in Ruhe prüfen und dann innerhalb der dreiwöchigen Frist eine Stellungnahme abgeben und das weitere Vorgehen beraten", sagt Landrat Josef Laumer zu einem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg.

Von Redaktion idowa

Trotz des Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichtes (OLG) Nürnberg hat der Landkreis Straubing-Bogen die Hoffnung auf Schadensersatz wegen der wiederholten Kommunalwahl von Geiselhöring noch nicht aufgegeben. Dies teilte das Landratsamt am Freitag mit.

In der Mitteilung heißt es wörtlich: "Wie im bisherigen Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Schadensersatzansprüche des Landkreises angesichts der notwendig gewordenen Kommunalwahl-Wiederholung 2014 hält sich der Landkreis Straubing-Bogen an Fakten und Sachlichkeit. Die vom Anwalt von Herrn B. formulierten Vorwürfe kommentieren wir daher nicht. Allein mit dem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg ist noch keine Entscheidung über die Schadensersatzklage des Landkreises Straubing-Bogen bezüglich der Kommunalwahl-Wiederholung 2014 gefallen."

"Wir werden die Rechtsauffassung, die das OLG mitteilt, jetzt in Ruhe prüfen und dann innerhalb der dreiwöchigen Frist eine Stellungnahme abgeben und das weitere Vorgehen beraten", sagt Landrat Josef Laumer zu einem Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg, der am Freitagvormittag eingegangen ist. Weiter heißt es: "Der Landkreis sieht durchaus Möglichkeiten, das OLG Nürnberg von unserer gegenteiligen Rechtsauffassung noch zu überzeugen. Im Übrigen geht der Hinweisbeschluss nicht auf die Frage ein, ob nicht auch Urkundenfälschung als Schutzgesetz in Betracht kommt."