Wahlfälschung Geiselhöring
Kein Vorgehen mit dem Landkreis
10. Mai 2019, 8:55 Uhr aktualisiert am 10. Mai 2019, 8:55 Uhr
Von
Redaktion Landkreis Straubing-Bogen
Die Stadt Geiselhöring muss sich in Sachen Schadenersatz für die Nachwahl 2015 um einen eigenen Rechtsbeistand bemühen. Das hat Bürgermeister Herbert Lichtinger (CSU) am Donnerstag auf Anfrage erklärt. Es sei mittlerweile klar, dass eine gemeinsame Vorgehensweise mit dem Landkreis Straubing-Bogen nicht möglich ist. Es stehe ein möglicher Interessenkonflikt im Weg.
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