Straubing

Gäubodenvolksfest: Was darf man, was nicht?


Was ist erlaubt, was nicht? Die Volksfestverordnung liefert Antworten. (Symbolbild)

Was ist erlaubt, was nicht? Die Volksfestverordnung liefert Antworten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das Auftaktwochenende des Gäubodenvolksfestes 2018 liegt bereits hinter uns. Um weiterhin einen reibungslosen Ablauf des Volksfestes zu gewährleisten, gibt es eine Volksfestverordnung für die gut 1,4 Millionen Besucher. Die folgenden Regeln gelten auf dem gesamten Festplatzgelände Am Hagen samt angrenzender Ostbayernschau.

Das Regelwerk im Überblick: Besucher dürfen sich etwa nicht zwischen 1.30 und 6 Uhr auf dem Festplatz aufhalten. Das Fahren von Fahrzeugen aller Art ist auf dem Festplatz ebenfalls untersagt. Dazu zählen auch Skateboards und das Schieben von Fahrrädern.

An die Hundebesitzer: Bitte lassen Sie Ihre Vierbeiner zu Hause! Das Mitführen von Tieren ist auf dem Festplatz generell nicht gestattet. Bello & Co. würde der Volksfesttrubel ohnehin nicht gut tun. Das ist außerdem NICHT erlaubt:

  • Spitze Gegenstände sowie Gassprühdosen haben nichts auf dem Gelände zu suchen.
  • Auch Glasflaschen oder Glasbehälter sind wegen des hohen Verletzungsrisikos nicht erlaubt.
  • Das Beschmieren von Einrichtungen oder Wegen ist verboten.
  • Bitte tragen Sie keine Bierkrüge spazieren. Die Maß schmeckt im Sitzen immer noch am Besten.

Bei allen jugendlichen Volksfestbesuchern greift selbstverständlich das Jugendschutzgesetz. Es gilt: Kein Bier für Jugendliche unter 16 Jahren.