Landkreis Landshut

Angeklagter schockt Gericht: "Frauen sind selbst schuld, wenn sie vergewaltigt werden"


Symbolbild: dpa

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Von kö

"Frauen sind selbst schuld, wenn sie vergewaltigt werden", hatte John K. gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Gregor Groß gesagt. Vor dem Landgericht schwieg er bis zuletzt. Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, er habe im Juni 2014 eine Bekannte vergewaltigt, wollte sich der 24-jährige Maurer nicht äußern. Sein Verteidiger Johann Kohlschmidt beantragte einen Freispruch. Die vierte Strafkammer folgte nach vier Hauptverhandlungstagen aber den Angaben der Geschädigten - auch wenn sie dem Vorsitzenden Richter Oliver Dopheide zufolge "widersprüchlich und ungenau" waren - und verurteilte John K. wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Aufgrund eines massiven Alkoholproblems wurde zudem die Unterbringung des 24-Jährigen in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

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Wie berichtet, vergewaltigte John K. seine Bekannte in der Nacht auf den 8. Juni in deren Wohnung in Landshut auf dem Kinderbett ihres Sohnes. Zudem schlug er die 33-jährige Alexandra L. - die ihn bei sich aufgenommen hatte, weil er obdachlos war - immer wieder brutal. Das Ganze soll sich laut Anklage über zehn Stunden hingezogen, K. währenddessen eineinhalb Flaschen Wodka geleert haben. Die Kauffrau trug durch die Misshandlungen zahlreiche Hämatome am Kopf, an der Brust, an Bauch und Hüfte sowie an Armen und Unterschenkeln davon, die von der rechtsmedizinischen Gutachterin Dr. Lisa Wingenfeld als "frisch" eingestuft wurden. Bei den Verletzungen der Geschädigten handle es sich um "objektive Angaben", auf welche sich die Kammer bei der Urteilsfindung gestützt habe, sagte Richter Dopheide in der Urteilsbegründung. Sie würden belegen, dass der Angeklagte die Geschädigte in dieser Nacht massiv geschlagen habe. Auch bei den Schnittverletzungen an Bauch und Finger durch eine Glasscherbe - Verteidiger Kohlschmidt hatte hier eine mögliche Selbstverletzung ins Spiel gebracht - folgte die Kammer der Anklage, die davon ausging, dass zumindest der Schnitt am Bauch durch John K. erfolgt ist.

Staatsanwalt Gerd Strohner hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Strohner sah den Sachverhalt durch die Beweisaufnahme als erwiesen an - auch wenn er einräumte, dass die Geschädigte sich vor allem in Details doch auffällig oft widersprochen habe. Die Aussage von Alexandra L. sei auch für die Kammer durchaus ein Problem gewesen, so Dopheide. Angaben, die die 33-Jährige vor Gericht gemacht habe, seien im Widerspruch zu ihrer polizeilichen Aussage gestanden. Nachdem Alexandra L. in der Tatnacht ebenfalls alkoholisiert gewesen sei, habe sie die Ereignisse auch zeitlich nicht mehr einordnen können. Doch auch die Angaben, die der Angeklagte gegen über dem psychiatrischen Sachverständigen gemacht habe, hätten die Kammer davon überzeugt, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat. Dr. Gregor Groß hatte dem Angeklagten einen "Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum" attestiert. K. sei zur Tatzeit durch die Alkoholisierung und sein Aggressionspotential erheblich enthemmt, seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Groß sah die Voraussetzungen für eine Unterbringung als gegeben: Ohne Therapie seien von John K. auch weiterhin gravierende Straftaten zu erwarten.