Flughafen München/Landshut

Bombendrohung im Flugzeug: Belgien statt Psychatrie


(Symbolbild: Andreas Gebert/dpa)

(Symbolbild: Andreas Gebert/dpa)

Von Redaktion idowa

Vor einem Jahr versetzte Osman C. die Passagiere von Flug FHY7972 mit einer Bombendrohung in Angst und Schrecken. Das Flugzeug, das von Belgien auf den Weg in die Türkei war, machte eine Notlandung am Münchner Flughafen.



Der 51-jährige Türke wurde in der Psychiatrie untergebracht, nachdem man festgestellt hatte, dass er an paranoider Schizophrenie leidet. Am Donnerstag hat die erste Strafkammer des Landgerichts nun im Rahmen des Sicherungsverfahrens den vorläufigen Unterbringungsbefehl aufgehoben: Der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Susanne Lausch zufolge - die C. für die Tat Schuldunfähigkeit attestiert - hat sich der Zustand des Schweißers durch die medikamentöse Behandlung erheblich verbessert. "Er stellt keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit dar."

Die Kammer unter Vorsitzendem Richter Konrad Lackner folgte der Einschätzung der Sachverständigen und hob den Unterbringungsbefehl auf: Osman C. konnte umgehend in seine belgische Heimat zurückkehren. Die Kammer ordnete zudem an, dass der 51-Jährige für die inzwischen über ein Jahr laufende vorläufige Unterbringung zu entschädigen ist. Wie Richter Lackner in der Urteilsbegründung sagte, habe man keine Handhabe für eine weitere Unterbringung. Neben der Gefährlichkeitsprognose sei auch die Verhältnismäßigkeit zu prüfen gewesen.

Wie die Beweisaufnahme ergeben habe, seien von Osman C. zwar auch in Zukunft Handgreiflichkeiten zu erwarten, für massive Übergriffe gebe es aber keine Anhaltspunkte. "Und die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Bombendrohung ist gleich Null." Dass er allerdings im vergangenen Jahr in dem Flugzeug damit gedroht habe, eine Bombe dabei zu haben, davon sei die Kammer überzeugt, so Lackner - und auch davon, dass er dies im Zustand der Schuldunfähigkeit getan habe.