Nachbarschaftsstreit eskaliert

Lebenslang für dreifachen Mord im Treppenhaus gefordert


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Der wegen dreifachen Mordes sowie zweifachen Mordversuchs angeklagte Sportschütze wird in Handschellen in den Verhandlungssaal im Landgericht Augsburg geführt. Nun sollen die Plädoyers in dem Prozess gehalten werden. Der Angeklagte legt keinen Wert darauf, auf Fotos unkenntlich gezeigt zu werden. (Archivbild)

Von dpa

Im Fall der Tötung von drei Menschen in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Sportschützen eine lebenslange Haft gefordert. Staatsanwalt Thomas Junggeburth beantragte vor dem Landgericht Augsburg eine Verurteilung wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Nach seiner Überzeugung wollte der beschuldigte 65-Jährige durch sein "eiskaltes Vorgehen" einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig beenden.

Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah Junggeburth nicht. Er beantragte ferner, dass die Strafkammer im Urteil auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. In diesem Fall wäre die Freilassung des deutschen Staatsbürgers nach bereits 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Auch der Verteidiger und die beiden Anwältinnen der Nebenkläger sollten heute noch ihre Plädoyers halten. Das Urteil in dem Prozess ist für kommenden Donnerstag geplant.

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Eine Leiche wird aus einem Mehrfamilienhaus getragen, in dem drei Menschen erschossen wurden. Ein Nachbar soll die Opfer wegen eines jahrelangen Streits getötet haben. Nun sollen die Plädoyers in dem Prozess gehalten werden. (Archivbild)

Der Angeklagte und seine Nachbarn sollen sich immer wieder über Banalitäten wie die Mülltonnen in dem Haus in Langweid gestritten und sich gegenseitig beleidigt haben. Auslöser der Bluttat soll gewesen sein, dass ein Nachbar nach solch einem Streit die Polizei gerufen hatte. Als der Angeklagte dies erfuhr, soll er die Ermordung seiner Nachbarn geplant haben. Einem Ehepaar soll er dann im Treppenhaus aufgelauert und die 49 und 52 Jahre alten Opfer mit Kopfschüssen getötet haben.

Nur wenige Sekunden später soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür mit einem Schuss ebenfalls in den Kopf umgebracht haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Täter spekuliert, dass die Seniorin wegen der vorhergegangenen Schüsse durch den Türspion ihrer Wohnung schaut und entsprechend gezielt geschossen. Danach soll der Angeklagte zu Angehörigen der getöteten Rentnerin gefahren sein und auch diese durch Schüsse durch eine Tür verletzt haben.


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