Landesweites Gesetz

Kiffen auf dem Gäubodenvolksfest in Straubing verboten


Auf dem Gäubodenvolksfest ist Kiffen verboten - wie auf allen bayerischen Volksfesten.

Auf dem Gäubodenvolksfest ist Kiffen verboten - wie auf allen bayerischen Volksfesten.

Von Redaktion idowa

Cannabis-Konsum ist trotz der Teil-Legalisierung auf dem Gäubodenvolksfest in Straubing untersagt. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Verbot von Cannabis-Konsum auf Volksfesten in Bayern, das das Kabinett am 16. Juli beschlossen hat, das sogenannte Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz.

Der Straubinger Stadtrat hatte ein Konsum-Verbot schon vor Beschluss dieses Gesetzes diskutiert. Die Stadt Straubing hätte für den Fall, dass das Gesetz nicht bewilligt worden wäre, eine Allgemeinverfügung gegen Cannabiskonsum auf dem Volksfestareal erlassen. In einer Sitzung regte Simon Bucher (SPD) zwar an, außerhalb des Volksfest-Geländes eine Zone einzurichten, in der Cannabis konsumiert werden könne, ähnlich wie Raucherareale auf Flughäfen und Bahnhöfen. Dieser Vorschlag fand allerdings keine Unterstützung, auch wegen naher Kinderspielplätze.

Mitführen von Cannabis grundsätzlich erlaubt

Grundsätzlich ist Cannabis-Konsum nahe Kindern oder Kindereinrichtungen verboten. Auf Nachfrage unserer Mediengruppe teilt die Ausstellungs- und Veranstaltungs-GmbH (SAuV), die das Gäubodenvolksfest veranstaltet, Details zur Umsetzung des Cannabisverbots auf dem Gäubodenvolksfest mit. So sei das Mitführen von Cannabisprodukten grundsätzlich nach den üblichen rechtlichen Beschränkungen erlaubt. Konsumiere man Cannabis auf Volksfesten, gelte das allerdings als Ordnungswidrigkeit, "die mit 1.500 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann", teilt die SAuV mit. Im schlimmsten Fall will die SAuV ein Betretungsverbot verhängen.

Bei anderen Volksfesten in Ostbayern habe es keine größeren Probleme wegen Cannabis-Verstößen gegeben. "Dies erwarten wir auch für das Gäubodenvolksfest, das ein traditionelles Volksfest für alle, insbesondere auch für Familien und Kinder darstellt", so die Auskunft der Ausstellungs- und Veranstaltungs-GmbH.