Angeklagte schweigen
Mordversuch in Asylunterkunft vor Gericht in Regensburg
15. Juli 2024, 10:34 Uhr
Ein 19-jähriger und ein 31-jähriger Tunesier sind vor dem Regensburger Landgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen im November 2023 einen Mitarbeiter der Asylbewerberunterkunft in der Zeißstraße im Streit um eine Flasche Bier hinterrücks mit einem Pflasterstein niedergeschlagen und ihn dann, wehrlos am Boden liegend, weiter malträtiert haben. Sie schweigen zu den Vorwürfen.
Schon öfters soll der jüngere der zwei Angeklagten laut Staatsanwaltschaft wegen Alkohols Stress mit der Security der Unterkunft im alten Kasernenviertel bekommen haben und mindestens einmal, am 30. Oktober 2023, auch schon eine Bierflasche auf einen der Mitarbeiter geworfen haben. Dass es nicht erlaubt ist, in der Asylbewerberunterkunft zu trinken, das wollte der Heranwachsende demnach auch am 8. November gegen 20.20 Uhr nicht einsehen und geriet so erneut in Streit mit dem Wachpersonal. Es entwickelte sich am Haupteingang ein Handgemenge um die Flasche, die er dabei hatte. Dabei steckte er auch selbst wenigstens einen Schlag ins Gesicht ein und quittierte das mit Beleidigungen und Drohungen wie “Ich breche dir die Beine!” In dem Tumult gelang es ihm, einen freistehenden Zigarettenmülleimer zu packen und auf zwei der Securities zu schleudern. Diese Attacke konnte einer der Wachmänner zunächst noch mit der Hand abwehren, wobei er sich aber leicht verletzte.
Hinterrücks flog dann der Pflasterstein
Nun griff auch der ältere Begleiter des Asylbewerbers ins Geschehen ein und warf einen Pflasterstein “aus etwa einem Meter Entfernung von hinten auf den Hinterkopf” eines anderen Mitarbeiters, der getroffen zu Boden ging. Auf den Wehrlosen schleuderte dann auch der Jüngere nochmals den 3,1 Kilogramm schweren Mülleimer, und zwar laut Staatsanwaltschaft mit solcher Wucht, dass “auch hier lebensgefährliche Verletzungen drohten”. Ohne Hilfe zu leisten, hätten die zwei den bewusstlosen Mann liegen lassen, “wobei sie damit rechnen mussten, dass er sterben würde”, und seien dann stadteinwärts geflüchtet. Der Securitymitarbeiter erlitt schwere Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen, konnte aber nach einigen Tagen wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Verhandlungstage bis in den August
Beide Angeklagten hätten damit heimtückisch einen wehrlosen Menschen entweder in Tötungsabsicht oder wenigstens unter “billigender Inkaufnahme des Todes” angegriffen, “strafbar als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Mord”. Zum Prozessauftakt schwiegen die beiden zu den Vorwürfen. Forensische Gutachter werden im Verlauf der Beweisaufnahme unter anderem zum Alkohol- und Drogenkonsum der Angeklagten während der Tatzeit gehört werden. Verhandlungstage sind bis in den August hinein angesetzt.
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