Landgericht Regensburg

Kein Mordversuch: Urteil nach Rauferei vor Regensburger Asylunterkunft

Von "schlampiger Polizeiarbeit" sprachen die Verteidiger. Ihre Mandanten, zwei Asylbewerber, wurden wegen versuchten Mordes angeklagt. Vor Gericht stellte sich der Sachverhalt dann aber anders dar.


Dass die beiden Angeklagten mit einem Pflasterstein einen Mitarbeiter einer Asylunterkunft angegriffen hätten, erwies sich als reine Erfindung. Und die Polizei habe das erkennen können, waren sich die Juristen einig.

Dass die beiden Angeklagten mit einem Pflasterstein einen Mitarbeiter einer Asylunterkunft angegriffen hätten, erwies sich als reine Erfindung. Und die Polizei habe das erkennen können, waren sich die Juristen einig.

Zwei tunesische Asylbewerber, 19 und 31 Jahre alt, wurden am Dienstag am Landgericht Regensburg vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Bei der Rauferei am Eingang der Unterkunft in der Zeißstraße am 8. November letzten Jahres sei kein Pflasterstein geflogen und auch einen Schlag mit einem metallenen Aschenbecher auf die Security-Mitarbeiter habe es so nie gegeben, urteilte Richter Martin Krogmann. Übrig blieben Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung.

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