Ukrainische Schüler

Bildungsreferent Hage: "Fahrlässiges Handeln der Staatsregierung"


Aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler im Unterricht am Gymnasium.  Foto:

Aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler im Unterricht am Gymnasium.

Schüler, die sich mehr als drei Monate in Deutschland aufhalten, unterliegen der Schulpflicht in Deutschland. Ab dem kommenden Schuljahr müssen deshalb alle ukrainischen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter beschult werden. Das Kultusministerium hat Richtlinien herausgegeben, wie die ukrainischen Schüler in die Regelklassen integriert werden können. Das Angebot richtet sich in erster Linie nach dem Alter der Schüler und den Deutschkenntnissen.

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