7-Tages-Inzidenz konstant über 200
Neue Corona-Regelungen im Landkreis Straubing-Bogen in Kraft
1. Dezember 2020, 13:00 Uhr aktualisiert am 1. Dezember 2020, 13:00 Uhr
Da der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing aktuell stabil über 200 liegt, greifen ab Dienstag, den 1. Dezember, verschärfte Coronavirus-Regeln gemäß der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Was das genau bedeutet, gab das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt.
Da im Landkreis Straubing-Bogen die Sieben-Tages-Inzidenz laut Pressemitteilung am Dienstag bei etwa 232 und in den letzten Wochen konstant über 200 lag, sind die Regelungen für einen Inzidenzwert über 200 im Landkreis gültig. Das gelte so lange, bis der Inzidenzwert die Marke 200 sieben Tage in Folge unterschritten habe, heißt es weiter.
Die erste wichtige Maßnahme, die der Landkreis nun ergreift: Die in Bayern bisher geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden bis zum 20. Dezember verlängert. In einzelnen Bereichen werden die Maßnahmen darüber hinaus ausgeweitet:
- Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten müssen auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand beschränkt bleiben. In jedem Fall jedoch dürfen sich nur maximal fünf Persone treffen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
- In Schulen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, müssen Schulen ab der 8. Jahrgangsstufe Wechselunterricht einführen - das heißt, Klassen werden aufgeteilt und abwechselnd mit Präsenz- und Online-Unterricht beschult. Ausnahmen sind hier sonderpädagogische Schulen sowie Abschlussklassen. Die Schulen informieren die Schüler und Eltern, welche Maßnahmen bei ihnen zur Einhaltung des Mindestabstands getroffen werden.
- Musikschul- und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist nicht erlaubt.
- Bibliotheken und Archive haben geschlossen, mit Ausnahme von Universitätsbibliotheken. Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie beispielsweise Volkshochschulen dürfen ausschließlich Online-Fortbildungen anbieten.
- Sportanlagen im Landkreis bleiben bis Ende des Kalenderjahres 2020 geschlossen, eine Nutzung durch die Vereine ist untersagt.
- Bei Geschäften und Supermärkten gilt nun auch auf den Eingangs- und Warteflächen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen Maskenpflicht. Zudem wird eine Maximalzahl von Kunden im Verkaufsraum eingeführt: Ein Kunde pro 10 Quadratmetern bei Geschäften bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sowie ein Kunde je 20 Quadratmeter bei dem Teil der Verkaufsfläche, der 800 Quadratmeter überschreitet.
- Märkte mit Marktständen, auf denen Waren verkauft werden, sind untersagt. Ausgenommen ist der Verkauf von Lebensmitteln auf regelmäßig stattfindenden Wochenmärkten.
All diese Regelungen sind laut Pressemitteilung des Landratsamts mit der 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern automatisch gültig und bedürfen keiner gesonderten Regelung durch den Landkreis mehr.