Inzidenzwert stabil unter 50
Gelockerte Regelungen in Straubing ab Freitag
2. Juni 2021, 15:11 Uhr aktualisiert am 13. April 2023, 18:47 Uhr
Der Landkreis Straubing-Bogen hat einen kleinen Vorsprung, aber auch in der Stadt Straubing ist es am Freitag soweit: Weil am Mittwoch der wichtige Inzidenz-Grenzwert von 50 an fünf Tagen unterschritten wurde, können pünktlich zum Wochenende Lockerungen der Corona-Maßnahmen erfolgen.
Das Robert-Koch-Institut wies am Mittwoch laut einer Pressemitteilung der Stadt für Straubing einen Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 25,1 aus. Die Straubing hat damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 50 unterschritten. Nachdem das Einverständnis des Bayerischen Gesundheitsministeriums bereits eingeholt werden konnte, treten für das Stadtgebiet ab Freitag, den 4. Juni, folgende weitere Lockerungen in Kraft:
- Im Einzelhandel kann man ohne vorherige Terminvereinbarung einkaufen. Die Zahl der Kunden, die sich gleichzeitig im Geschäft aufhalten dürfen, ist weiterhin beschränkt, zudem gelten nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht für die Kunden sowie die sonstigen Hygieneregeln.
- Die Außengastronomie kann öffnen, es gelten weiterhin die aktuellen Kontaktbeschränkungen. Die vorherige Terminbuchung sowie die Testpflicht für Gäste aus mehreren Hausständen entfällt.
- Die Testpflicht beim Sport sowie beim Besuch von Freibädern oder Fitnessstudios entfällt. In Innenräumen kann ausschließlich kontaktfreier Sport ausgeübt werden. Die Anzahl an Personen richtet sich dabei nach der Größe des Raumes. Kontaktsportarten sind nur im Freien und nur in Gruppen bis zu 25 Personen zulässig.
- Kindertagesstätten sind im normalen Regelbetrieb geöffnet.
- Sollte der Inzidenzwert weiterhin stabil unterschritten werden, gilt nach den Pfingstferien an den Schulen in der Stadt Straubing grundsätzlich Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen. Die regelmäßige Testpflicht bleibt weiterhin bestehen, Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe müssen zudem auf dem gesamten Schulgelände einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz ("OP-Maske") tragen. Weitergehende Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.
- Für Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen, und zoologische Gärten entfallen die Terminvereinbarung und Kontaktdatenerfassung. Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst unverändert. Änderungen ergeben sich diesbezüglich erst, wenn der Inzidenzwert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Vorsorglich weist die Stadt zudem darauf hin, dass die aktuelle Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 6. Juni gilt. Gegebenenfalls können sich durch eine Neufassung Änderungen der bisherigen Regelungen ergeben.
Die beiden Teststationen Am Hagen sind am 3. Juni (Fronleichnam) von 9 bis 15 Uhr geöffnet, die Teststation am Theresienplatz von 10 bis 18 Uhr.
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de verfügbar. Detaillierte Infos zu den aktuell bayernweit geltenden Corona-Regelungen sind zu finden auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus.