Prozess am Amtsgericht

Sterilisation einer Frau mit Down-Syndrom in Straubing nicht rechtens?

Ein Elternpaar und zwei Ärztinnen mussten sich wegen schwerer Körperverletzung vor dem Straubinger Amtsgericht verantworten.


Am Amtsgericht Straubing müssen sich ein Elternpaar und zwei Ärztinnen verantworten. Es geht um die Sterilisation einer jungen Frau mit Down Syndrom. Eine Ärztin wurde bereits freigesprochen.

Am Amtsgericht Straubing müssen sich ein Elternpaar und zwei Ärztinnen verantworten. Es geht um die Sterilisation einer jungen Frau mit Down Syndrom. Eine Ärztin wurde bereits freigesprochen.

Von Redaktion Straubing Stadt

Selten und ungewöhnlich sei der Fall und der erste dieser Art, der ihm in seiner Laufbahn unterkomme - und hoffentlich der einzige, sagte der Staatsanwalt am Montagmorgen am inzwischen zweiten Verhandlungstag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Achim Kinsky. Die Anklage: Schwere Körperverletzung. Tatsächlich ging es um die Sterilisation einer 34-jährigen Frau mit Down Syndrom. Auf der Anklagebank: Die Eltern, gleichzeitig Betreuer, und zwei Krankenhaus-Ärztinnen. Der Knackpunkt: Die rechtlichen Vorgaben für einen so schwerwiegenden Eingriff wurden nicht eingehalten. Angezeigt hatte das eine Verfahrenspflegerin, die per Zufall in einem Gespräch mit der Mutter von der erfolgten Sterilisation erfahren hatte. Ihre Motivation: "Ich will nicht, dass so etwas wieder passiert." (Ein Verfahrenspfleger ist eine vom Betreuungsgericht bei Bedarf eingesetzte Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen und prüft beispielsweise bei einer zwangsweisen Unterbringung in einer Psychiatrie, ob dieses Maßnahme notwendig und rechtens ist)

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