Wenn Eltern als Erziehungsinstanz ausfallen
2019 mussten 14 Kinder per Gerichtsentscheidung ihrer Familie entzogen werden
8. September 2020, 16:52 Uhr aktualisiert am 8. September 2020, 16:52 Uhr
Wenn Kinder aus ihren Familien genommen werden, ist das ein schwerwiegender Eingriff. Für alle Beteiligten - fürs Kind, die Eltern und die Behördenmitarbeiter. Ein Eingriff, den man als allerletztes in Erwägung zieht. Dennoch wurden auf Antrag des Jugendamts in 14 Fällen 2019 den Eltern auf gerichtliche Anordnung die elterliche Sorge entzogen. Im Jahr davor waren es elf und 2017 nur sieben. Tendenz also steigend. Das entspricht der Einschätzung des Landesamts für Statistik, das für Niederbayern und insbesondere in Städten steigende Fallzahlen bescheinigt.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat