Mit 200 Sachen auf der Bundesstraße

Schleuser flüchtet vor der Polizei und baut Unfall


Die rasante Flucht des mutmaßlichen Schleusers endete mit einem Unfall.

Die rasante Flucht des mutmaßlichen Schleusers endete mit einem Unfall.

Von Redaktion idowa

Die Bundespolizei Passau hat am Dienstag in Untergriesbach im Landkreis Passau einen 39-jährigen Syrer festgenommen, der zuvor mit mehr als 200 km/h vor einer Kontrolle geflüchtet war und mit drei Mitfahrern im Auto einen Unfall auf der Bundesstraße gebaut hatte.

Laut Polizeibericht wollten Beamte der Bundespolizei gegen 23.45 Uhr kurz nach dem ehemaligen Grenzübergang Oberkappel ein Auto mit deutscher Zulassung zu kontrollieren, dessen Fahrer jedoch die Anhaltesignale der Streife missachtete, sie überholte und Gas gab. Mit mehr als 200 Sachen auf dem Tacho flüchtete er auf der Bundesstraße in Richtung Untergriesbach. Die Fahnder verloren ihn aus den Augen, stellten aber kurz darauf fest, dass der VW Tiguan am Ortsausgang Untergriesbach einen Unfall gehabt hatte.

Die Polizeiinspektion Hauzenberg nahm den Unfall auf und befreite die Insassen aus dem Auto. Zudem waren Einsatzkräfte der Feuerwehr Untergriesbach und der Rettungsdienst vor Ort. Der Fahrer wies sich bei einer Kontrolle mit einem deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge aus, zwei weitere syrische Insassen (26 und 31 Jahre alt) und ein 41-jähriger Mann aus dem Jemen konnten keine Ausweisdokumente vorzeigen. Auf Anraten des Notarztes wurden alle vier in umliegende Krankenhäuser eingeliefert.

Der mutmaßliche Schleuser wurde mittlerweile aus der Klinik entlassen. Gegen ihn wird ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern unter lebensbedrohlichen Umständen eingeleitet. Er wurde von Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Passau gebracht.

Der 31-jährige Syrer und der Mann aus dem Jemen konnten die Kliniken ebenfalls bereits verlassen, erhielten Anzeigen aufgrund unerlaubter Einreisen und wurden nach Österreich zurückgewiesen. Der dritte Geschleuste befindet sich für Nachuntersuchungen weiterhin in ärztlicher Behandlung, lebensbedrohliche Verletzungen bestehen jedoch nicht.