Flughafen München

Sieben Haftbefehle auf einen Streich: Endstation Flughafen


Symbolbild: Bundespolizei Flughafen München

Symbolbild: Bundespolizei Flughafen München

Von Redaktion idowa

Beamte der Bundespolizeiinspektion Flughafen München haben am Wochenende insgesamt zwölf Haftbefehle vollstreckt, sieben davon entfielen allein auf einen 42-jährigen Mann.

Zwei Männer und eine Frau konnten nach Begleichung der Geldstrafen in Höhe von insgesamt etwa 1.850 Euro die Wache wieder verlassen. Zwei Männer mussten ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim antreten und ein Gesuchter wird dem zuständigen Richter vorgeführt.

Den Anfang machten am Freitag, 28. November, drei deutsche Staatsbürger bei den Ein- und Ausreisekontrollen am Airport. Ein 54-Jähriger versuchte, über die EasyPass-Spur Richtung Bangkok auszureisen. Das System meldete einen Haftbefehl. Der Mann hatte gegen die Abgabenordnung verstoßen und musste noch knapp 300 Euro Geldstrafe entrichten. Ein 43-jähriger Deutscher, der aus London einreiste, war wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Dritte an diesem Tag, ein 51-Jähriger, war zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro wegen Körperverletzung verurteilt worden. Da er die Strafe nicht zahlen konnte, befindet er sich nun anstatt in Moskau in der Justizvollzugsanstalt.

Am Samstag, 29. November, musste ein 35-Jähriger seine offene Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Höhe von knapp 550 Euro bezahlen. Er war auf dem Weg von München nach San Francisco. Nur eineinhalb Stunden später ging den Bundespolizisten bei der Einreise aus Istanbul eine 51-jährige Frau ins Fahndungsnetz, die wegen Diebstahls verurteilt worden war. Auch sie konnte die knapp 1.000 Euro Geldstrafe bezahlen.

Am Sonntag, 30. November, nahmen Bundespolizisten den "Rekordhalter des Wochenendes" fest. Der 42-Jährige wollte aus Bukarest einreisen. Nach der Kontrolle war dann allerdings Schluss mit Reisen: gegen den Mann lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen Betruges vor sowie weitere sechs Vollstreckungshaftbefehle zur Erzwingungshaft wegen diverser Ordnungswidrigkeiten. Am Montag, 1. Dezember, wird der Mann dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt.