Bürgerbegehren unzulässig
Kein Bürgerentscheid über Wahllokal in Niederumelsdorf
2. Januar 2021, 13:26 Uhr aktualisiert am 2. Januar 2021, 13:26 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Zum Erhalt des Wahllokals in dem Siegenburger Ortsteil Niederumelsdorf wird es keinen Bürgerentscheid geben. Der Marktrat hat das dazu initiierte Bürgerbegehren in einer eigens anberaumten Sondersitzung am Tag vor Weihnachten als unzulässig zurückgewiesen. Die Begründung: Die Einteilung von Stimm- und Wahlbezirken obliegt kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister und kann daher nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.
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