Bürgerbegehren unzulässig

Kein Bürgerentscheid über Wahllokal in Niederumelsdorf


Der Marktrat von Siegenburg erklärte in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Wahllokals im Ortsteil Niederumelsdorf für unzulässig.

Der Marktrat von Siegenburg erklärte in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Wahllokals im Ortsteil Niederumelsdorf für unzulässig.

Zum Erhalt des Wahllokals in dem Siegenburger Ortsteil Niederumelsdorf wird es keinen Bürgerentscheid geben. Der Marktrat hat das dazu initiierte Bürgerbegehren in einer eigens anberaumten Sondersitzung am Tag vor Weihnachten als unzulässig zurückgewiesen. Die Begründung: Die Einteilung von Stimm- und Wahlbezirken obliegt kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister und kann daher nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.

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