Neuer Bürgerservice aus den Rathäusern
Briefwahlunterlagen online beantragen
19. August 2021, 16:25 Uhr aktualisiert am 19. August 2021, 16:25 Uhr
In rund 90 Prozent der bayerischen Kommunen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl online zu beantragen. Wie Konrad Zimmerer, der Chef des Bürgerbüros im Mainburger Rathaus, für die Stadt, und Eva Spornraft, die Hauptamtsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, für die vier VG-Gemeinden unserer Redaktion jetzt bestätigten, können die Wähler vor Ort diesen neuen Service nutzen.
Die Bundestagswahl läuft praktisch seit Montag dieser Woche. Seitdem können die Wählerinnen und Wähler in ihren Rathäusern die Briefwahlunterlagen anfordern. Sowohl Zimmerer, als auch Spornraft rechnen damit, dass selbst bei dieser unkomplizierten Wahl, bei der jeder Wähler nur zwei Kreuze machen muss, viele Wahlberechtigte ihre Stimme lieber zuhause am Küchentisch oder auf der gemütlichen Wohnzimmercouch vergeben, anstatt sich am Wahlsonntag auf den Weg ins Wahllokal zu machen.
Bei Kommunalwahl knapp drei Viertel Briefwähler
Der Trend zur Briefwahl ist unübersehbar. Verständlich ist das vielleicht noch bei der ungleich komplizierteren Kommunalwahl, als die Wähler der Stadt Mainburg im März vergangenen Jahres auf handtuchgroßen Stimmzetteln 86 Stimmen für 60 Kreisräte, 24 Stadträte sowie Landrat und Bürgermeister zu verteilen hatten. Doch schon bei der letzten Bundestagswahl 2017 haben 2.790 von 7.287 Wählern die Briefwahl vorgezogen, was einem Anteil von 38,3 Prozent entspricht. Die Wahlbeteiligung lag vor vier Jahren bei 74,31 Prozent. Bei der Kommunalwahl 2020 gaben 4.572 von 6.313 Wählern ihre Stimmen zuhause ab. Der Anteil der Briefwähler lag somit bei 72,4 Prozent, die Wahlbeteiligung bei 57,88 Prozent. Die Stichwahl zum Mainburger Bürgermeister fand dann coronabedingt komplett als Briefwahl statt.
Bei einer Bundestagswahl hatten die Wähler 1957 das erste Mal die Möglichkeit, ihre Stimme per Post oder Einwurf in den Briefkasten ihres Rathauses abzugeben. Diese Form der Abstimmung hielt in den Jahren 1967 und 1981 zwei Verfassungsbeschwerden stand. Die Karlsruher Richter sahen weder eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses noch eine mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Seit vier Jahrzehnten gibt es in Deutschland, im Gegensatz zur letzten Wahl des US-Präsidenten, keine Debatte mehr um die Briefwahl. Und anders als in früherer Zeit benötigt man auch keine Begründung mehr, warum man am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann.
Zu dem nun angebotenen Onlineservice zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sagt Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU): "Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen inzwischen die Möglichkeit der Briefwahl. Für manche ist es bequemer, den Stimmzettel zu Hause auszufüllen. Insbesondere für Menschen mit Einschränkungen ist es zudem eine echte Erleichterung, nicht persönlich im Wahllokal erscheinen zu müssen."
Politische Teilhabe durch Digitalisierung
Um den Weg zu den Briefwahlunterlagen für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten, biete inzwischen der Großteil der bayerischen Kommunen die Beantragung online an, so die Digitalministerin. "Über unser BayernPortal oder die BayernApp können so die Bürgerinnen und Bürger den Antrag jederzeit online stellen und müssen dies nicht per Post oder sogar persönlich im Rathaus erledigen. So ermöglichen wir durch die Digitalisierung politische Teilhabe", erklärt Gerlach.