Bürgerbegehren

Darum ist das Bürgerbegehren zur Auer Kita Maria de la Paz unzulässig

Der Marktrat hat das Bürgerbegehren der Initiative für den Erhalt von Maria de la Paz als Kindergarten für unzulässig erklärt. Knackpunkt sind einige juristische Formalien. Die Initiative will dennoch nicht aufgeben.


Ist die Uhr von Maria de la Paz als Kindergarten mit der Entscheidung des Marktrats gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens nun endgültig abgelaufen.

Ist die Uhr von Maria de la Paz als Kindergarten mit der Entscheidung des Marktrats gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens nun endgültig abgelaufen.

Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes werden nicht über die Zukunft des Kindergartens Maria de la Paz abstimmen. Der Marktrat hat das Bürgerbegehren für den Erhalt des historischen Gebäudes am Klosterberg als Kindertagesstätte für unzulässig erklärt. Das Gremium machte formelle und juristische Gründe für seine Entscheidung geltend.

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