Jugendschutzgericht Landshut
Den eigenen Sohn misshandelt: Geschädigter entschuldigt sich gleichwohl vor Gericht
7. September 2023, 9:29 Uhr
![Dass der Angeklagte einem längeren Aufenthalt hinter Gittern entgeht, hat er hauptsächlich seinem Sohn zu verdanken, wie Richter Stefan Kolb in seiner Urteilsbegründung betonte.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/3/1/9/2/2/2/5/tok_df60096bc03869f930f4568ce8bc58e7/w800_h450_x579_y326_fdeb271e-14ed-492c-98b5-67e389f977a1_1-19740820f77103d1.jpg)
LZ-Archiv
Dass der Angeklagte einem längeren Aufenthalt hinter Gittern entgeht, hat er hauptsächlich seinem Sohn zu verdanken, wie Richter Stefan Kolb in seiner Urteilsbegründung betonte.
Aufgekommen waren die Misshandlungen, weil sich der heute 17-Jährige einer Hausaufgabenbetreuerin anvertraut hat. Das könne sie jetzt "echt nicht glauben", habe sie zunächst zu dem Jungen gesagt, so die Pädagogin am Dienstag vor dem Jugendschutzgericht. Daraufhin habe er sein T-Shirt hochgezogen und ihr seinen Rücken gezeigt. "Da war ganz deutlich der Abdruck einer Gürtelschnalle zu sehen."
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