Landkreis Landshut
Ex-Freundin vergewaltigt: Angeklagter (21) von Psychiater für schuldfähig erklärt
4. Februar 2015, 18:00 Uhr aktualisiert am 4. Februar 2015, 18:00 Uhr
Der 21-jährige Markus R., der am 29. Mai des vergangenen Jahres seine Ex-Freundin vergewaltigt hat, ist für seine Tat in vollem Umfang zur Verantwortung zu ziehen.
Zu diesem Ergebnis ist am Mittwoch der Psychiater Dr. Gregor Groß in seinem Gutachten vor dem Landgericht gekommen. Groß sollte im Auftrag der Jugendkammer zu einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit des Angeklagten Stellung nehmen. Er könne allenfalls die Diagnose einer Anpassungsstörung vor der Tat stellen, so der Sachverständige. Doch Markus R. sei jederzeit in der Lage gewesen, anders zu handeln. Aus seiner Sicht habe R. die Entscheidung gefällt, alles zu tun, um seine Freundin zurückzugewinnen, sagte Groß. "Und dabei ist er dann über das Ziel hinausgeschossen."
Wie berichtet, hat Markus R. zu Prozessbeginn eingeräumt, seiner Ex-Freundin am 29. Mai gegen 0.30 Uhr etwa 20 Meter von ihrem Wohnhaus entfernt aufgelauert zu haben. Mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 21 cm trat er der 17-Jährigen in den Weg und zwang sie über Umwege, in sein Auto einzusteigen. Währenddessen soll der junge Mann immer wieder geäußert haben, dass er eine Erklärung dafür brauche, wieso die beiden keine Beziehung mehr haben könnten. Am Parkplatz des Friedhofs angekommen, setzte sich R. zu dem Mädchen auf die Rückbank und begann erneut ein Gespräch über ihre Beziehung. Nachdem es R. wiederholt gesagt hat, dass es keine Beziehung mehr mit ihm wolle, begann er es zu küssen und zu würgen. Zudem bedrohte er die 17-Jährige immer wieder mit dem Tod. Er erzählte ihr, dass er Schmerztabletten genommen habe und in den nächsten beiden Stunden sterben werde: Es sei sein "letzter Wunsch", noch einmal mit ihr zu schlafen. Die 17-Jährige lehnte ab - und wurde von ihm vergewaltigt.
Beruflicher Druck und Schlafmangel als Gründe für Vergewaltigung
R. gab vor Gericht an, geplant sei von ihm nur gewesen, ein Gespräch zu erzwingen. Was dann passiert ist, bedauerte er und begründete es mit beruflichem Druck und dadurch bedingten Schlafmangel. Auch dem Sachverständigen Dr. Gregor Groß berichtete der 21-Jährige von Konzentrationsschwächen und Depressionen im Vorfeld der Tat. Auch habe er nichts mehr essen können. Diese Angaben wurden von den Zeugen in der Hauptverhandlung allerdings nicht bestätigt. Keiner der Freunde oder Arbeitskollegen will eine Veränderung an Markus R. wahrgenommen haben. Über die Trennung habe man nur kurz gesprochen, sagte ein Freund. Der Markus habe dabei "enttäuscht und traurig" gewirkt; "aber geheult hat er nicht". Auch dem Cousin gegenüber soll sich R. während eines Kneipengesprächs nur kurz zum Ende der Beziehung geäußert haben. "Und dann war das Thema auch schon wieder erledigt", so der 16-Jährige. Dass Markus R. unter der Doppelbelastung Beruf und Weiterbildung gelitten hat, konnte ebenfalls keiner der Zeugen bestätigen. R. habe viel gearbeitet, so der Tenor, aber es habe den Eindruck gemacht, dass es ihm Spaß mache.
Der Prozess wird am Montag mit den Plädoyers fortgesetzt.