Landkreis Landshut

Angestellte vergewaltigt: Gastwirt (42) muss knapp vier Jahre hinter Gitter


Symbolbild: dpa

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Von kö

Vor 200 Jahren sei es vielleicht normal gewesen, dass sich "der Bauer eine Magd griff, wo und wann es ihm beliebte. Aber die Zeiten haben sich geändert", sagte Vorsitzender Richter Ralf Reiter, während der Angeklagte den Kopf schüttelte. Der 42-jährige Gastwirt war eben von der sechsten Strafkammer des Landgerichts wegen Vergewaltigung in drei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er die finanzielle Notlage einer Angestellten bewusst ausgenutzt hat, um sich an der dreifachen Mutter zu vergehen. Der Gastwirt hatte zu den Vorwürfen weitestgehend geschwiegen. Seine Verteidiger Dr. Thomas Krimmel und Patrick Schladt hatten in ihren Plädoyers noch die Möglichkeit des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs ins Spiel gebracht und einen Freispruch beantragt, denn: "Denkbar ist vieles, aber erwiesen ist wenig."

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Gastwirt aus dem Landkreis vier Fälle der Vergewaltigung vorgeworfen. Wie berichtet, soll der 42-Jährige seine Angestellte bereits eine Woche nach Arbeitsantritt im November 2012 zum ersten Mal vergewaltigt haben. Vor Gericht blieb die 27-Jährige, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnahm, während einer stundenlangen Befragung bei ihrer Anschuldigung - konnte sich aber weder an Zeiten noch an Abläufe noch an Details erinnern. "Ich habe ein Bild, aber ich kann nichts mehr dazu sagen", sagte die 27-Jährige mehrfach - ein Verhalten, dass bei Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung ganz normal sei, so die Therapeutin der Frau vor Gericht.

Staatsanwältin Barbara Streicher beantragte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Gastwirt. "Ich sehe durchaus die Widersprüche", so Streicher, aber diese seien nicht so gravierend, dass die Glaubwürdigkeit der Frau in Frage zu stellen sei. Auch die wechselnden Partner, die sie in dieser Zeit gehabt habe, "sind kein Argument dafür, dass es die Vergewaltigungen nicht gab". Die 27-Jährige habe niemanden gehabt, dem sie sich hätte anvertrauen können, und aus Scham und Not lange Zeit geschwiegen, sagte Streicher. "Sie brauchte diesen Arbeitsplatz und erduldete daher die Übergriffe", so Nebenklägervertreter Wolfgang Heidersberger, der sich dem Antrag der Staatsanwältin anschloss. Dass sie bei der Anzeige zunächst nur von Begrapschen gesprochen habe, liege daran, dass sie einen Mann vor sich gehabt habe. Erst nachdem sie drei Mal weitergeschickt worden sei, sei seine Mandantin vor einer Beamtin gesessen, die speziell für Vergewaltigungsfälle ausgebildet worden sei.

Wie Vorsitzender Richter Ralf Reiter in der Urteilsbegründung sagte, war die Kammer in ihrer Urteilsfindung der Argumentation von Streicher und Heidersberger gefolgt. Möglicherweise habe die Frau "falsche Signale" gesetzt. Die Kammer habe den Eindruck gewonnen, dass sie "nicht die Selbstbewussteste" sei, so Reiter. Zudem habe er durch das Einstellungsgespräch um ihre finanzielle Not gewusst. "Das hebt die Tat doch in ein schäbiges Licht." Von Anfang an habe er verbale Anzüglichkeiten von sich gegeben, womit laut Reiter auch eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgelegen habe, doch die 27-Jährige habe es nicht geschafft, ihn in die Schranken zu verweisen. Damit habe der Angeklagte ein leichtes Spiel gehabt und den ungeschützten Geschlechtsverkehr durchgeführt.

Möglich sei aber auch, gaben die Verteidiger zu Bedenken, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden habe, "und sich die Frau mehr erhofft hat". Damit hätte man Verteidiger Krimmel zufolge auch das von der Staatsanwaltschaft als nicht vorhanden deklarierte Motiv. Die 27-Jährige habe zu viele unglaubwürdige, zum Teil sogar unwahre Angaben gemacht. Völlig unverständlich sei, warum sie nach der vermeintlichen ersten Vergewaltigung ihren Arbeitsplatz weiter aufgesucht habe. Krimmel und Schladt hatten im Verlauf des siebentägigen Prozesses mit einer Fülle an Beweisanträgen aufgewartet, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen - unter anderem hatten sie die Einholung eines psycho-traumatologischen und eines Glaubhaftigkeitsgutachtens gefordert. Zu guter Letzt hatten sie einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer gestellt. Krimmel hatte dann bereits in seinem Plädoyer angekündigt, dass man im Falle einer Verurteilung umgehend das Rechtsmittel der Revision einlegen werde. Der Gastwirt hatte sich in seinem letzten Wort seinen beiden Verteidigern angeschlossen - und lediglich den kryptischen Satz daran gehängt, dass es keine Vergewaltigungen gegeben habe.