Landkreis Landshut
Wirrwarr im Prozess gegen Gastwirt: Verteidiger wollen Beweise
24. Juli 2015, 16:38 Uhr aktualisiert am 24. Juli 2015, 16:38 Uhr
Mit einer Fülle an Beweisanträgen ist am Freitag der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen Marcus R. vor dem Landgericht zu Ende gegangen. Der 42-jährige Gastronom schweigt nach wie vor zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, er habe eine ehemalige Angestellte mehrfach vergewaltigt. Umso umtriebiger seine Verteidiger.
Selbst ihr nahe stehende Personen haben vor Gericht Zweifel an den Angaben der Frau geäußert. So warf ein Ex-Freund der 27-jährigen Geschädigten die rhetorische Frage in den Raum, die seit Prozessbeginn immer weder gestellt wurde: Er könne nicht verstehen, warum sie nach der ersten Vergewaltigung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sei. "Da würde ich sicher den entgegengesetzten Weg einschlagen", so der 30-Jährige, der die Frau über das Internet kennengelernt hatte und die zwei Monate andauernde Beziehung zu ihr als "ganz normal, nichts besonderes halt" bezeichnete. Die Psychologin des mutmaßlichen Opfers - die 27-Jährige leidet eigenen Angaben zufolge momentan an Depressionen - hatte am dritten Verhandlungstag bezüglich der eklatanten Erinnerungslücken von einem "Abwehrmechanismus" gesprochen: Ihre Patientin neige dazu, die Geschehnisse zu verdrängen; es sei von einer posttraumatischen Belastungsstörung auszugehen. Allerdings, so die Psychologin, habe ihr die Frau nur allgemein von den Vergewaltigungen erzählt. Auf Details sei man nicht eingegangen, da sie die Patientin zunächst erst einmal stabilisieren müsse.
Die Verteidiger Krimmel und Schladt wollen nun auch den behandelnden Arzt aus dem Bezirkskrankenhaus hören, den die 27-Jährige ebenfalls von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Wie sie in der Begründung ihres Beweisantrages sagten, könne der Mediziner bestätigen, dass im Rahmen der Therapie bisher keine Hintergrundfragen gestellt worden seien. "Es wurde bisher lediglich Krisenintervention betrieben." Aussagen zu möglichen Vergewaltigungen lasse dieses Stadium der Behandlung somit nicht zu. Geht es nach dem Willen der Verteidiger sollen zudem zwei Seniorinnen den Zeugenstand betreten. Die Damen würden stets an den, im Landgasthof wöchentlich stattfindenden Seniorennachmittagen teilnehmen. Sie könnten belegen, dass man aber nie in der Stube sitze, die die Angeklagte angegeben habe. Zudem würden die Nachmittage immer mittwochs stattfinden. Die 27-Jährige habe aber gesagt, eine Vergewaltigung sei "definitiv an einem Donnerstag" passiert. Sie wisse das noch so genau, weil sie gerade dabei gewesen sei, die Tische für den Seniorennachmittag in besagter Stube einzudecken.
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten wollen Krimmel und Schladt, um zu beweisen, dass ein Analverkehr, der im Aufenthaltsraum stattgefunden haben soll, "rein technisch so nicht möglich ist", wie ihn die Nebenklägerin beschrieben hatte. Ein medizinisches Gutachten schließlich soll eingeholt werden zum Beweis der Tatsache, dass auf dem Sofa im Aufenthaltsraum Spermaspuren gefunden hätten werden müssen, hätte darauf ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden.
Der Prozess wird am 31. Juli fortgesetzt.