Jugendarrest

Wegen "Flaschen-Schubser" vor dem Amtsgericht Landau

Chronische Kopfschmerzen und eine taube Schläfe sind einem 27-Jährigen aus Loiching von einer Auseinandersetzung vor etwa einem Jahr geblieben. Ein 19-jähriger Landauer hatte ihm eine Bierflasche an den Kopf geworfen.


Ob die Bierflasche am Kopf des Opfers oder erst am Boden zerschellte, konnte in der Verhandlung nicht sicher geklärt werden. Im Krankenhaus habe ein Arzt einen Glassplitter nur sechs Millimeter neben seiner Halsschlagader gefunden und entfernt, sagte das Opfer aus.

Ob die Bierflasche am Kopf des Opfers oder erst am Boden zerschellte, konnte in der Verhandlung nicht sicher geklärt werden. Im Krankenhaus habe ein Arzt einen Glassplitter nur sechs Millimeter neben seiner Halsschlagader gefunden und entfernt, sagte das Opfer aus.

Das Amtsgericht Landau wertete das am Mittwoch als gefährliche Körperverletzung. Dabei war in der Verhandlung strittig, ob der Angeklagte die leere Bierflasche auf eine Distanz von zwei bis drei Metern nun "geworfen" oder vielmehr nur "geschubst" habe, wie es sein Verteidiger Franz Aufschläger formulierte. Auch der inzwischen 20-jährige Angeklagte und ein Freund des Angeklagten, der als Zeuge auftrat, gebrauchten das Wort "geschubst."

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