Fünf Monate Haft

Dreifache Mutter aus Loiching muss ins Gefängnis

Keine Bewährung: Vor dem Amtsgericht Landau wurde eine 37-Jährige zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Es tue ihm leid, sagte der Richter - aber er könne nicht anders.


Der Diebstahl von zwei Paketen konnte der Angeklagten nicht nachgewiesen werden - wegen Beleidigung und Bedrohung muss die vorbestrafte 37-Jährige jedoch für fünf Moante ins Gefängnis. (Symbolbild)

Der Diebstahl von zwei Paketen konnte der Angeklagten nicht nachgewiesen werden - wegen Beleidigung und Bedrohung muss die vorbestrafte 37-Jährige jedoch für fünf Moante ins Gefängnis. (Symbolbild)

Auch wenn es ihm persönlich leidtue, wie Richter Michael Piringer sagte: Um eine Strafe zur Bewährung auszusetzen, müsse das Gericht davon überzeugt sein, dass allein die Verurteilung ausreicht, um auf einen Täter einzuwirken. Weil die Angeklagte, die sich am Dienstag wegen Bedrohung, Beleidigung und Diebstahls vor dem Amtsgericht Landau verantworten musste, aber nur zwei Wochen vor der Tat im Dezember 2023 rechtskräftig verurteilt worden war, halte er eine Gefängnisstrafe für nötig. "Das kann das Gericht nicht dulden", so Piringer.

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