Schöffenverhandlung: 20-Jähriger wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu Jugendstrafe verurteilt
Einen Schuss vor den Bug verpasst
20. Mai 2020, 16:25 Uhr aktualisiert am 20. Mai 2020, 16:25 Uhr
Sichtlich reumütig hat sich ein 20-jähriger Angeklagter gezeigt, dessen Fall rund um den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln am Mittwoch im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts verhandelt wurde. Am Ende der Schöffenverhandlung wurde der junge Mann, der in der Bergstadt wohnt, von Richter Florian Grotz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgesetzt worden. Des Weiteren muss er 1.000 Euro Wertersatz für seine "Einnahmen" aus den Drogengeschäften sowie weitere 1.000 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Zudem wurde ihm auferlegt, jährlich bis zu sechs Urin- und Haarproben abzugeben, um die eigene Abstinenz von Drogen nachzuweisen.
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