Amtsgericht Landau
Acht Monate Jugendstrafe zur Bewährung für 19-Jährigen
15. Dezember 2021, 17:27 Uhr aktualisiert am 15. Dezember 2021, 17:27 Uhr
![Weil der Angeklagte den Schaden beglich, sah der Richter von einer zusätzlichen Geldbuße ab.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/2/2/4/0/1/5/1/tok_5f5b4003b557031673cf6c392ca64b4f/w672_h378_x336_y189_fdf923b3-daa0-471b-a08c-e28838cbe93e_1-934aa0f11761187f.jpg)
Arne Dedert/dpa
Weil der Angeklagte den Schaden beglich, sah der Richter von einer zusätzlichen Geldbuße ab.
Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Körperverletzung musste sich am Mittwoch ein 19-jähriger Dingolfinger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Er ist zu acht Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Bei den Bewährungsauflagen kam Richter Florian Grotz dem Antrag des Verteidigers weitgehend nach, der für seinen Mandanten um Auflagen bat, "die ihm helfen und nicht weiter belasten".
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