Haushalt
Streit um die Schuldenbremse
16. Februar 2024, 9:35 Uhr
Von
Maximilian Neumair
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Umschichten von Sondervermögen seitens der Bundesregierung für ungültig erklärte, zwang die Ampel zu einer Reihe an Kürzungen. Denn: Aufgrund der seit 2009 im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse muss der Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden. Jährlich dürfen Schulden in maximaler Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gemacht werden.
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