Hartz-IV-Urteil
Sanktionen verstoßen gegen die Verfassung
5. November 2019, 21:03 Uhr aktualisiert am 5. November 2019, 21:03 Uhr
Hartz-IV-Empfänger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen künftig nicht mehr mit einer drastischen Kürzung oder gar völligen Streichung ihrer Leistungen rechnen. Denn die Gesetze zu Kürzungen von Hartz-IV-Zahlungen sind teilweise verfassungswidrig. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied, sind Abzüge von 60 Prozent und mehr nicht erlaubt. Grundsätzlich bleiben Strafen aber möglich.
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