Meinung

Wahlrecht

Mehr Zurückhaltung der Politik in Karlsruhe wäre angebracht


Die Wahlrechtsreform von 2020 hält verfassungsrechtlichen Bedenken stand - wenn auch nur knapp.

Die Wahlrechtsreform von 2020 hält verfassungsrechtlichen Bedenken stand - wenn auch nur knapp.

Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die im Jahr 2020 unter der Großen Koalition aus Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an sich ist einerseits klar. Karlsruhe hat an der Deutlichkeit des entsprechenden Wahlgesetzes nichts zu kritisieren und sah keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Anderseits fällt gerade sehr auf, wie oft das Bundesverfassungsgericht zur Streitschlichtung in Fragen des Parteien- und Wahlrechts angerufen wird.

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