Ein "grundlegendes Missverständnis"
Generalanwalt: Deutsche Pkw-Maut entspricht EU-Recht
6. Februar 2019, 20:06 Uhr aktualisiert am 6. Februar 2019, 21:56 Uhr
![Bisher ein ungewohntes Bild in Deutschland: ein mautpflichtiger Autobahnabschnitt. Das soll sich nächstes Jahr ändern.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/4/9/5/2/0/1/tok_adaa3fbcfcf0e122f4e5deaba369fcbe/w800_h450_x800_y450_51df79bc-5a10-4afb-af0a-4bee4509651b_1-26908c41f61841f1.jpg)
dpa
Bisher ein ungewohntes Bild in Deutschland: ein mautpflichtiger Autobahnabschnitt. Das soll sich nächstes Jahr ändern.
Von Diskriminierung kann keine Rede sein - das ist die Botschaft, die Nils Wahl, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, am Mittwoch den Österreichern entgegenstellte. Wien hatte Rechtsmittel gegen die geplante deutsche Pkw-Maut eingelegt. Ab 2020, so lautet der Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), soll die Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden - und jährlich 500 Millionen Euro in die Kassen spülen.
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