Justiz

Kanzlei vertritt 120 Menschen mit Vorwürfen gegen Sean Combs


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Sean «Diddy» Combs wird mit weiteren Klagen konfrontiert. (Archivbild)

Von dpa

Gegen den bereits wegen zahlreicher Sexualverbrechen angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden US-Rapper Sean "Diddy" Combs (54) gibt es Dutzende neue Anschuldigungen. Man vertrete 120 Menschen - 60 Frauen und 60 Männer - mit Vorwürfen gegen Combs, teilte eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas bei einer Pressekonferenz mit.

Zu den Anschuldigungen gehörten unter anderem sexuelle Übergriffe und Misshandlungen, auch von Minderjährigen. Die Taten hätten den Angaben zufolge seit 1991 meist auf Partys oder Veranstaltungen in New York und Los Angeles stattgefunden. "Eines der größten Geheimnisse der Entertainment-Industrie, das eigentlich schon gar kein Geheimnis mehr war, ist jetzt ans Licht gekommen", sagte der Chef der Anwaltskanzlei, Tony Buzbee. "Ich erwarte, dass wir in den kommenden 30 Tagen damit beginnen werden, die Klagen einzureichen."

Die Anschuldigungen seien "falsch" und "verleumderisch", sagte Erica Wolff aus dem Anwaltsteam von Combs auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Combs freue sich darauf, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.

Combs gehörte mit Hits wie "I'll Be Missing You" oder "Bad Boy For Life" in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt. Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme "Puff Daddy", "P. Diddy" und nun "Diddy". Seit rund zwei Wochen sitzt er in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen. Combs plädierte auf nicht schuldig. Zudem gibt es bereits mehrere Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs.

Das Anwaltsteam des Rappers bemüht sich derzeit um seine Freilassung aus der Untersuchungshaft und hat Berufung gegen eine Entscheidung des Richters eingelegt, Combs nicht unter Auflagen bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß zu setzen. Vom Gericht gab es darauf zunächst keine Reaktion. Ein Termin für einen möglichen Prozessbeginn stand zunächst nicht fest.


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