So wird gewählt
Wie die Landtagswahl in Bayern funktioniert
6. Oktober 2023, 16:15 Uhr
Auf den ersten Blick ist es genau wie bei der Bundestagswahl: Auch bei der Landtagswahl in Bayern hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Eine Erststimme und eine Zweitstimme. Es gibt aber einen zentralen Unterschied - und der ist für die künftige Zusammensetzung des Landtags von großer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung im Landesparlament werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet.
Die Anzahl der Gesamtstimmen entscheidet also darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat. Das heißt: Die Erststimme ist für die Sitzverteilung genauso wichtig wie die Zweitstimme. Das ist der große Unterschied zur Bundestagswahl, wo allein die Zweitstimme für die Sitzverteilung ausschlaggebend ist.
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreise direkt. Wer dort jeweils die meisten Stimmen bekommt, gewinnt. Die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug der Stimmkreis-Gewinner in den Landtag ist aber, dass deren Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstimmen erhält.
Die Zweitstimme ist eine Listenstimme - wobei die Parteien nicht landesweit mit einer Bayern-Liste antreten, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken (Wahlkreisen). Auch die Zweitstimme ist personenbezogen: Man kann damit einen Wahlkreis-Kandidaten einer Partei auswählen und ankreuzen, egal auf welchem Listenplatz dieser steht. Kreuzt man keinen einzelnen Kandidaten an, sondern allgemein eine Partei oder Wählergruppe, wird die Stimme nicht ungültig, sondern am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.
Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben - durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate).
In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hatte der Landtag aufgrund von 10 Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten insgesamt 205 Mitglieder.