Urteil
Verfassungsgericht lehnt AfD-Antrag zu Kontrollgremium ab
26. August 2021, 11:08 Uhr aktualisiert am 26. August 2021, 11:31 Uhr
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag über die Besetzung des sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag am Donnerstag abgelehnt.
Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert. Die AfD hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im Verfahren der Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: "Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen", sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum "weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen".
Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.
Ihm gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Ende 2018 konnten aber in vier Wahlgängen keine von den Rechtspopulisten vorgeschlagenen Kandidaten im Plenum eine Mehrheit hinter sich vereinen. Der Platz blieb unbesetzt. Die AfD, von der einige Mitglieder wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten, sieht dadurch ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt.