Bayern
Umwandlungsverbot in München: Mietwohnungen einzeln zu verkaufen, wird verboten
14. Februar 2023, 17:45 Uhr aktualisiert am 14. Februar 2023, 17:45 Uhr
München - Bald könnte es für Immobilieneigentümer schwieriger werden, in einem Mehrfamilienhaus einzelne Mietwohnungen zu verkaufen. Denn auch in Bayern sollen (zumindest in Gegenden mit einer besonders angespannten Wohnsituation) die Rathäuser eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erst genehmigen.
In anderen Bundesländern gilt das schon länger. Schon in der letzten Legislatur hatte der Bund das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Das Umwandlungsverbot ist ein Bestandteil davon. Berlin beispielsweise hat dieses Gesetz schon 2021 umgesetzt. Doch in Bayern wird das Gesetz bis jetzt noch nicht angewandt. Immer wieder hat das Rathaus das kritisiert. Nun könnte sich bald etwas ändern. Denn das bayerische Bauministerium hat einen Entwurf für die Verordnung ausgearbeitet. Wie das Bauministerium mitteilt, soll das Umwandlungsverbot erst ab Immobilien mit mindestens zehn Wohnungen gelten.
Der Ministerrat wird laut Bauministerium voraussichtlich noch im ersten Quartal 2023 den Verordnungsentwurf abschließend beschließen. Auch, wann die Verordnung in Kraft tritt, entscheidet der Ministerrat dann. Wenn die neue Regel in Bayern noch etwas bringen soll, muss sich der Freistaat beeilen. Denn das Baulandmobilisierungsgesetz gilt nur bis Ende 2025.
Die Vorsitzende des Mietervereins Beatrix Zurek (SPD) fordert, dass der Bund das Gesetz entfristen muss. Sie kritisiert zudem, dass es in Bayern so viel länger als anderswo dauert, dass das Gesetz angewendet werden kann. "Der Freistaat hat den Schutz von Mieterinnen und Mietern mal wieder verschleppt." Außerdem fordert Zurek, dass der Freistaat das Gesetz noch einmal nachschärft. Schließlich sind Mieter, die in einem Haus mit neun oder weniger Wohnungen leben, weiterhin ungeschützt. "In München geht die Spekulation also weiter und es liegt am Freistaat, der Stadt scharfe Instrumente in die Hand zu geben, um die verbliebenen Mieter zu schützen."