Telekommunikationsgesetz
Beim Fernsehanbieter können Mieter bald frei entscheiden
16. November 2021, 18:38 Uhr aktualisiert am 16. November 2021, 18:38 Uhr
![Bisher mussten viele Mieter den Kabelanschluss für den Fernseher zahlen, wenn ihr Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hatte. Doch in Zeiten, in denen Netflix und co Alternativen zum linearen Fernsehen bieten, nutzen längst nicht mehr alle die klassischen Sender.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/8/5/9/7/8/9/tok_7b3d7389f48e1d8249a12f2eaccfc80d/w800_h450_x800_y450_e6c76e75-2386-4b59-a9bb-b386ef1206de_1-7e8fad3fb9dd6840.jpg)
Britta Pedersen/dpa
Bisher mussten viele Mieter den Kabelanschluss für den Fernseher zahlen, wenn ihr Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hatte. Doch in Zeiten, in denen Netflix und co Alternativen zum linearen Fernsehen bieten, nutzen längst nicht mehr alle die klassischen Sender.
Bislang mussten sie über die Nebenkosten zahlen, was der Vermieter fürs Fernsehen forderte. Dank eines neuen Gesetzes können Mieter nun selbst Verträge abschließen. Wer jetzt Geld sparen kann und wer nicht profitiert - und wie Münchner Elektrohändler die Lage einschätzen.
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