Nach Karlsruher Urteil

ÖDP will gegen Bayerns Wahlrecht klagen


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Nach dem Karlsruher Urteil zum Bundestagswahlrecht will die ÖDP mit den Landeschefs Landeschef Agnes Becker und Tobias Ruff (nicht im Bild) in Bayern das Landeswahlrecht gerichtlich überprüfen lassen. (Archivbild)

Von dpa

Nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts will die ÖDP in Bayern juristisch gegen das bayerische Wahlrecht vorgehen. "Die ÖDP will eine Klage gegen die jetzige Form des bayerischen Landeswahlgesetzes einreichen. Wir lassen prüfen, ob es den Anforderungen aus Karlsruhe genügt", teilten die beiden Landeschefs Agnes Becker und Tobias Ruff in München der Deutschen Presse-Agentur mit.

Aus Sicht der ÖDP, die in Bayern noch nie den Einzug in den Landtag geschafft hat, muss auch im Freistaat eine Grundmandatsklausel eingeführt, die 5-Prozent-Hürde herabgesetzt und auf Ebene der Regierungsbezirke angewandt werden. Becker und Ruff bewerten den Urteilsspruch aus Karlsruhe als derartige Vorgabe, dass "regionale Besonderheiten im eigenen Wahlgebiet nicht ignoriert werden dürfen".

Eine Partei, die beispielsweise in einem der sieben bayerischen Regierungsbezirke die Prozent-Hürde überspringe, aber landesweit die Hürde nicht schaffe, müsse nach dem derzeitigen bayerischen Wahlrecht die ihr zustehenden Mandate abgeben. "Das kann nicht richtig sein. Die CSU hat in Karlsruhe erreicht, dass regionale Besonderheiten im Wahlrecht berücksichtigt werden müssen. Das muss jetzt auch innerhalb Bayerns gelten", betonten Becker und Ruff.

Zuvor hatte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese Regel sah im alten Wahlrecht vor, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Dies setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat.


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