CSU-Chef
Söder: Verfassungsbeschwerde gegen Ampel-Wahlrecht kommt
16. März 2023, 10:04 Uhr aktualisiert am 17. März 2023, 21:41 Uhr
CSU-Chef Markus Söder hält eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der Ampel geplante neue Wahlrecht für unausweichlich. Bayern werde "auf jeden Fall" vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, sagte der bayerische Ministerpräsident am Donnerstag in Berlin. Er gehe davon aus, dass eine solche Klage große Aussicht auf Erfolg habe. Die Ampel-Koalition will das von ihr geplante neue Wahlrecht an diesem Freitag gegen den Protest von Union und Linkspartei mit ihrer Mehrheit beschließen.
Durch die Reform wird der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag bei der nächsten Wahl wieder auf 630 Mandate verkleinert. Zentral ist, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben wird. Gestrichen wird auch die sogenannte Grundmandatsklausel. Sie bewirkt, dass eine Partei auch dann nach ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt, aber mindestens drei Direktmandate gewonnen hat.
Auf diese Weise wäre die Linke heute nicht im Bundestag vertreten, weil sie bei der Bundestagswahl 2021 nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen holte. Die CSU kam bundesweit auf ihr historisch schlechtestes Ergebnis von 5,2 Prozent. Wäre sie unter die Fünf-Prozent-Hürde gerutscht, hätte sie nach dem neuen Modell keines der 45 errungenen Direktmandate bekommen.
Söder sagte, die CSU sei "nicht in Panik, doch empört". Es sei einmalig, dass sich eine politische Mehrheit eine neue Mehrheit zimmere. Dies sei ein gezielter, parteipolitisch motivierter Eingriff in das Wahlverfahren und ein schwerer staatspolitische Fehler. Er habe den Eindruck, die Ampel wolle sich dauerhaft eine Mehrheit sichern und kritische Stimmen mundtot machen. "Natürlich ist das verfassungswidrig", sagte Söder. "Auf diesem Wahlrecht liegt kein demokratischer Segen." Seiner Partei werde dieses Vorgehen eher Unterstützung bringen. Söder sagte voraus, das Wahlrecht werde künftig nach jeder Wahlperiode bei neuen Mehrheiten geändert werden.