Landkreis Aschaffenburg

Keine Anklage nach Tod zweier Kinder durch giftiges Gas


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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Gut ein Jahr nach dem Tod zweier Kinder im unterfränkischen Karlstein sind die Ermittlungen abgeschlossen. Es werde keine Anklage gegen den Vater der beiden erhoben, der den Tod des Mädchens und des Jungen durch ein im Haus benutztes Schädlingsbekämpfungsmittel verursacht hatte, teilte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Dienstag mit. Aufgrund einer chemischen Reaktion war giftiges Monophosphan (auch bekannt als Phosphorwasserstoff) entstanden, das bei der Fünfjährigen und dem Vierjährigen zum Tod führte. Das Gas war bei einer Untersuchung des Gebäudes durch Spezialkräfte nachgewiesen worden.

Die Ermittler waren nach den Geschehnissen Ende Januar vergangenen Jahres recht bald von einem Unglücksfall ausgegangen, hatten gegen den Vater aber wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen ermittelt.

Von einer Anklage sei mit gerichtlicher Zustimmung abgesehen worden, weil die Tatfolgen, also der Tod der Kinder, den Beschuldigten so schwer getroffen hätten, "dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre".

Die Kinder waren von ihrem Bruder leblos in dem Haus in Karlstein bei Aschaffenburg entdeckt worden. Der Kontakt mit Phosphorwasserstoff kann in geschlossenen Räumen zur Vergiftung führen.

Bei seiner Vernehmung hatte der damals 49 Jahre alte Deutsche eingeräumt, bei Handwerkerarbeiten Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet zu haben.