Organisierter Mord an Kranken

Der NS-"Hungerkosterlass" vom 30. November 1942

Vor 80 Jahren wurde der bayerische Hungerkosterlass verfügt - damit wurde das Töten von psychisch kranken und behinderten Menschen während des Nationalsozialismus noch perfider


Ein Teil der während der NS-Zeit an der Hungerkost verstorbenen Patienten in Mainkofen.

Ein Teil der während der NS-Zeit an der Hungerkost verstorbenen Patienten in Mainkofen.

Psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung galten bei den Nationalsozialisten als "lebensunwertes Leben". In der Aktion T4 ließen Nazis ab 1940 massenhaft Patienten in spezielle Tötungsanstalten abtransportieren. Als sich immer mehr Protest gegen dieses menschenverachtende Vorgehen regte, auch aus der katholischen Kirche, brach Adolf Hitler die Aktion nach einem Jahr offiziell ab. Im Geheimen ging das Morden weiter, nur dezentral.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat