Soziales

Anträge auf Feststellung einer Behinderung auf hohem Niveau


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Die Anträge auf Schwerbehinderung in Bayern sind hoch. (Symbolfoto)

Von dpa

Die Anträge auf Feststellung einer Behinderung dürften nach Einschätzung der verantwortlichen Behörde in Bayern auf einem hohen Niveau bleiben. Das teilte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth mit.

Im Vorjahr registrierte die Behörde rund 257.000 Erst- und Neufeststellungsanträge. Das sei der dritthöchste Wert seit Beginn der Statistik 1978. Der bisherige Spitzenwert lag bei knapp 263.000 Anträgen im Jahr 2009.

Den Anstieg für 2023 führt die Behörde auf mehrere Gründe zurück. Es bestehe ein erheblicher Nachholbedarf aus den Vorjahren, zum anderen stünden weiterhin geburtenstarke Jahrgänge vor dem Rentenalter.

Das ZBFS verweist auf Nachholeffekte aus der Corona-Zeit: Damals suchten die Menschen seltener einen Arzt auf, OPs und Reha-Maßnahmen wurden verschoben, auch gab es weniger persönliche Kontakte zu Rechtsberatern wie den Sozialverbänden und zum Zentrum selbst. "2020 wurden daher wesentlich weniger Anträge gestellt. Bis 2022 hat sich das nicht wesentlich geändert."

Fast neun Prozent aller Einwohner Bayerns, knapp jeder elfte, lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, wie das Landesamt für Statistik im Mai mitgeteilt hatte. Zum Ende des vergangenen Jahres lebten im Freistaat rund 1,16 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Damit sei die Zahl seit der vorherigen Erhebung zwei Jahre zuvor nahezu konstant geblieben.

Die häufigste Behinderung stellten Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen und Organsystemen dar, gefolgt von Querschnittslähmungen, zerebralen, also das Gehirn betreffenden Störungen, geistig-seelische Behinderungen und Suchtkrankheiten. Die meisten Fälle, knapp 58 Prozent, betreffen demnach Menschen ab 65 Jahren. Rund ein Drittel ist zwischen 45 und 65 Jahren alt. Männer sind den Angaben nach geringfügig häufiger betroffen als Frauen.

Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr vor. Für die Feststellung ist das ZBFS verantwortlich.


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