Urteil des Amtsgerichts Weiden
Ärger um Beiträge für Fitnessstudio
5. Oktober 2021, 18:00 Uhr aktualisiert am 5. Oktober 2021, 18:00 Uhr
![Monatelang standen auch in Ostbayern die Fitnessstudios leer, weil den Betreibern verboten war, zu öffnen. Mittlerweile ist das Training zwar wieder möglich, doch vor Gericht wird über Beiträge gestritten .](https://cdn.idowa.de/imgs/04/4/5/7/3/4/5/tok_6242fb51561cad2f10ee0a7cf9933efd/w800_h450_x800_y450_175a650f-1aca-4eeb-9dda-038109334b52_1-b2cdc20febf1600a.jpg)
Sebastian Gollnow/dpa
Monatelang standen auch in Ostbayern die Fitnessstudios leer, weil den Betreibern verboten war, zu öffnen. Mittlerweile ist das Training zwar wieder möglich, doch vor Gericht wird über Beiträge gestritten .
Unbestritten: Für Betreiber von Fitnessstudios waren die vergangenen anderthalb Jahre ein Alptraum. Sie waren von den coronabedingten Schließungen stark betroffen. Das gefiel auch den Kunden nicht, die ihr Training vermissten. Nicht jeder zahlte klaglos weiter seine Beiträge oder ließ sich auf Kompromisse ein. Das Amtsgericht Weiden stellte sich jetzt in zwei Urteilen auf die Seite der Kunden.
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